Unterschiedliche Bundesförderungen für Energieberatungen

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeige ich Ihnen als Energieberater Möglichkeiten auf, wie Sie Energie sparen können.
Hierzu ermittle ich vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes.

Auf dieser Grundlage werde ich für Sie ein passendes Sanierungskonzept erstellen.
Ich schlage Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Ebenfalls weise ich Sie darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können.

Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammengefasst, den ich Ihnen aushändige und in einem Abschlussgespräch erläuterte. Dies ist dann der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan.

 

 

 

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Gefördert wird die Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 im Bestand und auch im Neubau.
Sie soll es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in ihren Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und somit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Im Zuge dieser Form von Energieberatung werden hier die Bilanzierungsebenen wie folgt genauer betrachtet:

  • Heizung
  • Kühlung
  • Lüftung
  • Beleuchtung
  • Trinkwassererwärmung
  • Stromerzeugung

Der Vorteil für Sie liegt in der Darstellung der einzelnen Bilanzierungsebenen und deren Wechselwirkung auf die Gesamteffizienz ihres Gebäudes.